AGB’S, Impressum & Co

AGB | Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kopierbüro Schmidt

Inh. Manuel Schmidt – August-Bebel-Str. 2 – 01471 Radeburg (Grund-AGB)

  • § 1 Allgemeines
    1. Nachstehende Bedingungen gelten für Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Kopierbüro Schmidt und ihren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sämtliche Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei der Bestellung von Waren bei der Firma Kopierbüro Schmidt in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen oder in Ausübung ihrer fiskalischen Tätigkeit (Hilfsgeschäfte der Verwaltung) handeln (§ 14 BGB).
    3. Es bestehen ergänzende Sonderbedingungen für die folgenden Produkt- bzw. Dienst-leistungsgruppen
    – Schilder, Druckerzeugnisse, Stempel
    – Reparatur- und Wartungsdienstleistungen und Mietgeräte.
  • § 2 Angebot, Vertragsschluss
    1. Angebote erfolgen vorbehaltlich der Liefermöglichkeit und freibleibend bezüglich Lieferzeit und Liefermenge.
    2. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschrittes bleiben ebenfalls vorbehalten.
    3. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Lieferanten der Firma Kopierbüro Schmidt; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass die Firma Kopierbüro Schmidt mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. § 2 Nr. 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
    4. Für den Fall, dass bestellte Ware nicht verfügbar ist, behält sich die Firma Kopierbüro Schmidt den Rücktritt vom Vertrag vor. Die Firma Kopierbüro Schmidt wird bei Nichtverfügbarkeit der Ware ihren Kunden unverzüglich darüber informieren. Bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistungen werden erstattet
  • § 3 Preis
    1. Soweit nicht anders ausgewiesen, beinhalten die genannten Preise die jeweils geltende Umsatzsteuer. Für den Fall, dass die Umsatzsteuer zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert wird, behält sich die Firma Kopierbüro Schmidt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung einer zu wenig oder zu viel berechneten Steuer vor, sofern nicht der Gesetzgeber eine andere Regelung vorschreibt.
    2. Die in Werbemitteln angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe des jeweiligen Werbemittels. Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Abänderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.
  • § 4 Zahlungsbedingungen
    1. Die Firma Kopierbüro Schmidt liefert- vorbehaltlich der Regelung in Satz 2- gegen Rechnung. Es bleibt vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Teilvorauskasse oder Vorauskasse vorzunehmen. In jedem Fall wird der Kunde vorab über die Zahlungsweise informiert.
    2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.
    3. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Kopierbüro Schmidt zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. Es bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
    4. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Kopierbüro Schmidt anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  • § 5 Eigentumsvorbehalt
    Die Firma Kopierbüro Schmidt liefert nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich die Firma Kopierbüro Schmidt nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.
  1. Die Firma Kopierbüro Schmidt bleibt Eigentümerin der gelieferten Ware und eingebauten Teile auch im Rahmen von Dienstleistungsverträgen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Firma Kopierbüro Schmidt unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der

gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma Kopierbüro Schmidt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Firma Kopierbüro Schmidt entstandenen Ausfall.

  1. Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum der Firma Kopierbüro Schmidt stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dieser jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung weiterveräußert oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und der Firma Kopierbüro Schmidt vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Macht der Kunde von seiner Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht der Firma Kopierbüro Schmidt der eingezogene Erlös in Höhe des vereinbarten Lieferpreises zu.
  2. Die Befugnis der Firma Kopierbüro Schmidt, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Jedoch verpflichtet sich die Firma Kopierbüro Schmidt dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Für den Fall, dass die Firma Kopierbüro Schmidt von ihrer Einzugsermächtigung Gebrauch macht, ist der Kunde verpflichtet die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zu machen und der Firma Kopierbüro Schmidt alle Informationen zu erteilen, die für die Einziehung der Forderung notwendig sind.
  3. Die Firma Kopierbüro Schmidt verpflichtet sich, auf Anforderung die ihr zustehende Sicherung insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung, soweit diese noch nicht beglichen ist, um mehr als 20% übersteigt.
  4. Der Kunde ist verpflichtet jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung offen stehen.
  5. Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfändet noch sicherungs-übereignet werden.
    8. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für die Firma Kopierbüro Schmidt als Hersteller gemäß § 950 BGB ohne diese zu verpflichten. Wird die im Eigentum der Firma Kopierbüro Schmidt stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für die Firma Kopierbüro Schmidt verwahren.
  • § 6 Teillieferung, Transport, Lieferkosten
    1. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Dadurch entstehende höhere Kosten trägt die Firma Kopierbüro Schmidt.
    2. Transporte durch Bahn oder Spedition erfolgen nur im Auftrag, auf Kosten und Gefahr des Kunden.
    3. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung des Transportes bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.
    4. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Die Versendung der Ware geschieht auf Gefahr des Kunden.
  • § 7 Gewährleistung
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Mängelrügen, die sich auf offensichtliche und erkennbare Mängel der gelieferten Sache beziehen, müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Der gerügte Mangel ist dabei genau zu bezeichnen. Die Rüge von offensichtlichen und erkennbaren Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Erhalt der Ware bei der Firma Kopierbüro Schmidt eingeht. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
    2. Nicht offensichtliche bzw. später entdeckte Mängel sind unverzüglich, nämlich innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Kenntnis schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Firma Kopierbüro Schmidt ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Die Haftung für unerhebliche Mängel ist ausgeschlossen.
    3. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
    4. Hat der Kunde das Recht auf Gewährleistung, weil ein erheblicher Mangel vorliegt, behält sich die Firma Kopierbüro Schmidt das Wahlrecht vor, den Mangel entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Die Ersatzlieferung kann auch durch Lieferung einer Ware mit gleichwertiger Nutzungsdauer erfolgen („Austauschgerät”). Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
  2. Voraussetzung der Gewährleistung ist die Übersendung einer genauen Fehlerbeschreibung mit einer Kopie der Rechnung.
  3. Die Gewährleistung erlischt grundsätzlich, wenn

– Teile durch Gewalteinwirkung durch den Kunden oder Dritte beschädigt werden,

– Eingriffe oder nicht sachkundige Reparaturen durch den Kunden oder Dritte ohne die Erlaubnis der Firma Kopierbüro Schmidt durchgeführt werden,

– ungeeignete Zusatzgeräte und/oder Betriebsmittel verwendet werden und der Kunde nicht den Nachweis erbringt, dass der geltend gemachte Mangel nicht darauf beruht,

– der beanstandete Fehler/Mangel durch Nichtbeachtung der Betriebs- und Bedienungsanleitung entstanden ist,

– Schäden durch höhere Gewalt, Wasser, Feuer oder durch Überspannung entstehen.

  1. Ist die Durchführung eines Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen nicht möglich, so wird diese nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der Firma Kopierbüro Schmidt bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebungen handelt, wird der Kunde hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rücktrittsrecht der Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Eine gewährte Vergütung wird in diesem Falle zurückgewährt.
  • § 8 Haftung
  1. Die Haftung beschränkt sich auf die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die Firma Kopierbüro Schmidt oder deren Erfüllungsgehilfen und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
  2. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet die Firma Kopierbüro Schmidt nicht.
  3. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, unabhängig vom Verschuldensgrad und Schäden, die durch arglistiges Verhalten entstehen.
  4. Für falsche Auskünfte haftet die Firma Kopierbüro Schmidt nur, wenn vor dem Vertragsschluss ausdrücklich eine Beratung vereinbart wurde. Im Übrigen sind technische Auskünfte unverbindlich und erfolgen ohne jegliche Gewähr.
  5. Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung oder beim Installationsservice auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Kunden gegen Datenverlust beruhen.
  • § 9 Verzug
    Bei einer Lieferung, die nicht zum vorgesehenen Liefertermin erfolgt, tritt Verzug erst ein, wenn der Liefertermin um zwei Wochen überschritten ist. Eine der Firma Kopierbüro Schmidt gemäß § 286 Abs. 1 BGB gesetzte Nachfrist hat unbeschadet der vorstehenden Regelung mindestens zwei Wochen zu betragen.
  • § 10 Datenschutz
    Kundendaten werden getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert.
  • § 11 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
  2. Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag am Sitz der Firma Kopierbüro Schmidt.
  3. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Sonderbedingungen gemäß § 1 Nr. 3 Grund-AGB

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen, Mietgeräte

  • § 1 Allgemeines

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Grund-AGB), soweit nicht in diesen ergänzenden Bedingungen andere Regelungen getroffen sind.

  • § 2 Sicherung des Datenbestandes
  1. Der Kunde trägt die alleinige Sorge für die Sicherung seines Datenbestandes und der Anwendersoftware durch geeignete Maßnahmen.
  2. Die Wiederherstellung von Anwendungssoftware ist eine Sonderleistung und nicht Bestandteil des Auftrages.
  • § 3 Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils gültigen Betriebsbedingungen des Herstellers sowie die produktspezifischen Vorgaben einzuhalten. Verbrauchsmaterialien und Datenträger müssen den Vorgaben der Hersteller entsprechen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich spätestens vor Beginn der Leistung durch die Firma Kopierbüro Schmidt seine Daten zu sichern.
  3. Vor dem An-/Einbau von Zusatzgeräten an/in Mietgeräte ist die Zustimmung der Firma Kopierbüro Schmidt einzuholen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, den Mitarbeitern der Firma Kopierbüro Schmidt für Wartungsarbeiten Zugang zu den gemieteten Geräten in den üblichen Geschäftszeiten zu gewähren.
  • § 4 Gewährleistung, Haftung (Ergänzung zu § 7 und § 8 Grund-AGB)
  1. Die Gewährleistung entfällt, sollte ein Schaden an einem Gerät auftreten und der Kunde für dieses Gerät seinen Pflichten aus § 3 nicht nachgekommen sein.
  2. Die Haftung der Firma Kopierbüro Schmidt ist in jedem durch sie verursachten Schadensfall für alle Schäden auf den Auftragswert, maximal aber auf 10.000,00 Euro beschränkt, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
  3. Die Firma Kopierbüro Schmidt haftet nicht für Schäden, die auf unzureichende Schutzvorkehrungen des Kunden gegen Datenverlust beruhen.

Sonderbedingungen gemäß § 1 Nr. 3 Grund-AGB

Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Anfertigung von Druckerzeugnissen, Schildern, Stempel etc.

  • § 1 Allgemeines

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Grund-AGB), soweit nicht in diesen ergänzenden Bedingungen andere Regelungen getroffen sind.

  • § 2 Stornierung

Wird ein Auftrag storniert, werden 25% des Preises für die Schilder, Stempel bzw. Sonderanfertigungen berechnet.

  • § 3 Entwürfe, Probeabzüge

Entwürfe für den Kunden, Probeabzüge und nachträgliche Korrekturen auf Wunsch des Kunden, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Sie als Kunde grundsätzlich selbst für sämtliche Werbeaussagen haften, die Sie über Ihre Leistungen und Produkte treffen.
Dies schließt auch Bilder und alle weiteren Medien ein. Wir gehen davon aus, dass sämtliche  – für Layoutzwecke – an die Firma Kopierbüro Schmidt übertragenen Texte, Bilder und weitere Medien frei von Rechten Dritter sind.
Zur rechtlichen Überprüfung der von Ihnen beauftragten Werbemaßnahmen sind wir nicht verpflichtet.

Mit erteilter Druckfreigabe übernehmen Sie die Verantwortung für etwaige Tipp- oder Rechtschreibfehler und erklären gleichzeitig, dass Ihre Formulierungen rechtlich einwandfrei sind.

Ein inhaltliche Überprüfung sämtlicher getroffener Aussagen durch die Firma Kopierbüro Schmidt findet nicht statt.

  • § 4 Lieferung

Grundsätzlich werden Schilder, Planen und ähnliche Erzeugnisse zur Selbstmontage geliefert.

  • § 5 Gewährleistung, Haftung (Ergänzung zu § 7 und § 8 Grund-AGB)
  1. Bei der Herstellung von farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
  2. Fehler, die durch ungenaue Vorlagen, fehlerhaft übertragene Daten oder Angaben des Kunden entstanden sind, gehen nicht zu Lasten der Firma Kopierbüro Schmidt.
  3. Findet eine Begutachtung von Korrekturabzügen, Zeichnungen, Mustern etc. durch den Kunden statt, haftet die Firma Kopierbüro Schmidt nicht für dabei übersehene Fehler.
  • § 6 Haftungsausschluß:

Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit ab dem Datum der Druckfreigabe gerechnet wird. Generell sind von der Firma Kopierbüro Schmidt kommunizierte Lieferzeiten als voraussichtliche Lieferzeiten zu verstehen. Für Verzögerungen des Liefertermins, die Vorlieferanten von der Firma Kopierbüro Schmidt verursacht haben, ist die Firma ebensowenig haftbar zu machen wie für einen entgangenen Gewinn infolge dieses Lieferverzugs.